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Bauleitplanung

Bauleitplanung, Antrag auf planungsrechtliche Auskunft

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Pamela Helling
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 31
E-Mail: pamela.helling@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Es gibt die vorbereitende Bauleitplanung, den Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet (§§ 5–7 BauGB) und die verbindliche Bauleitplanung, in der z. B. Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt werden (§§ 8–10 BauGB).

Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig (Planungshoheit).

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne wird im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger über eine frühzeitige und formale Beteiligung der Öffentlichkeit, die entweder als Erörterungstermine oder als Offenlagen der entsprechenden Unterlagen an zentraler Stelle vorgenommen werden können. Grundsätzlich sind die jeweiligen Termine und Zeiträume im Amtsblatt für das Amt Temnitz bekannt zu machen.

Bebauungsplaneinsicht und planungsrechtliche Auskünfte

Die rechtskräftigen Bauleitpläne wie z. B. Bebauungspläne oder Innenbereichssatzungen der Gemeinden des Amtes Temnitz können beim Amt Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, Zimmer 107, zu den Sprechzeiten eingesehen und auf Wunsch erläutert werden.

Planungsrechtliche Auskünfte werden nur in Schriftform auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr erteilt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Angaben zum Antragsteller (Name/Firma/Anschrift)
  • eine eindeutige Bezeichnung des betroffenen Grundstücks (Straße/Hausnummer und/oder Gemarkung/Flur/Flurstück)
  • eine Beschreibung der begehrten Auskünfte.

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Gebühren

21,00 Euro je Auskunft sowie ggf. Kosten für Kopien gemäß Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz.

Hinweis

Das Geoportal des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ist eine Weboberfläche, die Geoinformationen und Geodaten für jedemann bereitstellt.

Dort finden Sie auch eine Auswahl der rechtskräftigen Bauleitplanungen der Gemeinden des Amtes Temnitz.