Skip to content

Auskunftssperre

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
   
Kurzinformationen

Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.

Voraussetzung


Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet sein.

Rechtsgrundlagen

§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

Notwendige Unterlagen
  • schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag
  • Antragsformular - hier klicken
Bearbeitungszeit

ca. 2 Werktage nach Posteingang

Gebühren

keine

Hinweise

Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert. Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und kann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind. Vor Eintragung der Auskunftssperre kann ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes erforderlich sein.