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Führungszeugnis

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregister).

Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung im Bereich des Amtes Temnitz gemeldet sind. Sie müssen den Antrag persönlich stellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de zu beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Die Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Für Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.

Erweitertes Führungszeugnis

Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, benötigt wird.

Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.

Europäisches Führungszeugnis

Für EU-Bürger kann seit dem 27.04.2012 ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt werden. Dieses gibt, neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters, auch Auskunft über den Inhalt des Strafregisters des Herkunftsstaates.
Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Bei Führungszeugnissen, die für eine Behörde bestimmt sind, ist der Behördensitz (Anschrift), die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
  • Bei erweiterten Führungszeugnissen ist zusätzlich eine schriftliche Aufforderung erforderlich, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.

Bearbeitungszeit

Entgegennahme des Antrages sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz.

Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller bzw. der Behörde direkt zugeschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 10 Werktage (einschließlich Postweg).

Gebühren


13,00 Euro - für ein normales Führungszeugnis
13,00 Euro - für ein erweitertes Führungszeugnis
17,00 Euro - für die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses

Zahlung per EC-Karte möglich

Hinweise

Üblicherweise ist das Führungszeugnis für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig.
Besonderheiten gelten bei Führungszeugnissen, die bei ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen!