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Aufenthalts-/Meldebescheinigung

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Eine Aufenthaltsbescheinigung (auch Meldebescheinigung genannt) müssen Sie persönlich oder schriftlich beantragen oder diese von einem Dritten mittels Vollmacht und gültigem Personaldokument im Einwohnermeldeamt beantragen lassen.

Voraussetzung

Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebührenordnung des Ministers des Innern vom 09.10.2015

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Bearbeitungszeit

sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz

Gebühren

5,00 Euro je Bescheinigung/Person


Hinweise


Bei Aufenthaltsbescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.