Aufenthalts-/Meldebescheinigung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Eine Aufenthaltsbescheinigung (auch Meldebescheinigung genannt) müssen Sie persönlich oder schriftlich beantragen oder diese von einem Dritten mittels Vollmacht und gültigem Personaldokument im Einwohnermeldeamt beantragen lassen.
Voraussetzung
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebührenordnung des Ministers des Innern vom 09.10.2015
Notwendige Unterlagen
Bearbeitungszeit
sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz
Gebühren
5,00 Euro je Bescheinigung/Person
Hinweise
Bei Aufenthaltsbescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Voraussetzung
Sie sind mit Haupt- oder Nebenwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Gebührenordnung des Ministers des Innern vom 09.10.2015
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
Bearbeitungszeit
sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz
Gebühren
5,00 Euro je Bescheinigung/Person
Hinweise
Bei Aufenthaltsbescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.