Melderegisterauskunft
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Voraussetzungen:
-
Auskunftssuchende müssen Personen oder nichtöffentliche Stellen sein,
-
es darf keine Betroffenenauskunft sein (Daten von dem Antragsteller selbst),
-
das Auskunftsersuchen muss eine einzelne bestimmte Person oder eine Vielzahl namentlich bezeichneter Personen betreffen,
-
die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
a) der Werbung oder
b) des Adresshandels,
es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zwecke ausdrücklich eingewilligt, -
es dürfen nur die vorab aufgeführten Daten herausgegeben werden.
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Namen,
-
Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder Lebenspartnerschaft führend,Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners,
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- gesetzlichen Vertreter,
- Sterbetag und –ort.
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift sowie
- Datum und Art des Jubiläums.
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften.
Rechtsgrundlagen
§§ 44 – 50 Bundesmeldegesetz
Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales vom 09.10.2015
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlichem Ersuchen:
- formloser Antrag mit beiliegendem Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung (Antragsformular)
Bearbeitungszeit
sofort (bei persönlicher Vorsprache)
1 – 2 Wochen (bei schriftlicher Anfrage)
Gebühren
einfache Melderegisterauskunft:
10,00 Euro je nachgefragter Person
erweiterte Melderegisterauskunft:
12,00 Euro je nachgefragter Person
Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen:
7,00 Euro je Jubiläumsfall
Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert:
13,00 Euro bis 20,00 Euro je nachgefragter Person
Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage pauschal für die 1. bis 200. Person:
260,00 Euro