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Personalausweis

Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Seit dem 02. August 2021 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen

  • bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
  • bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
  • bei Verlust des Personalausweises
  • bei Diebstahl des Personalausweises
  • ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Gültigkeit

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Einwohnermeldeamt computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.

Generelle Voraussetzungen/Unterlagen

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • Hauptwohnsitz im Amtsbereich
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    (Ein elektronisches Passfoto kann vor Ort, gegen eine Gebühr in Höhe von 7,00 € je Foto, gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz, aufgenommen und in das Dokument eingefügt werden.)
  • ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen)
  • ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung)

Zusätzlich bei erstmaliger Beantragung

  • Geburtsurkunde
  • soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass.

Bei Erstantrag vor dem 16. Lebensjahr

  • Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter des Kindes, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung oder eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
  • Bei allein sorgeberechtigten Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Sobald der Personalausweis zur Abholung im Einwohnermeldeamt bereit liegt, erhält jeder Antragsteller eine Information der Bundesdruckerei. Diese enthält u.a. die persönliche Pinnummer. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten erhalten keinen PIN-Brief.

In glaubhaft gemachten Notfällen besteht die Möglichkeit, die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zu beantragen.

Bearbeitungszeit

Aufnahme Ausweisantrag sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz.
Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Gebühren

22,80 Euro - für Personen unter 24 Jahre
37,00 Euro - für Personen ab 24 Jahre
10,00 Euro - für einen vorläufigen Personalausweis

Zahlung per EC-Karte möglich / Dokumente müssen bei Antragstellung bezahlt werden

Hinweise

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der vorläufige Personalausweis nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.