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Wiederspruch Datenübermittlung (Übermittlungssperre)

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Sie können gegen die Übermittlung Ihrer Daten Widerspruch einlegen. Das Recht auf Widerspruch ist zu folgenden Datenübermittlungen, geregelt im Bundesmeldegesetz (BMG), möglich:
  • Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
  • mit Wahlen und Abstimmungen zum Zwecke der Werbung (§ 50 Abs. 5 BMG),
  • Datenübermittlung aus Anlass von Altersjubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abb. 5 BMG),
  • Datenübermittlung aus Anlass von Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abb. 5 BMG),
  • Datenübermittlung an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG),
  • Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören (§ 42 Abs. 2 und 3 BMG),
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
    (Erläuterung: Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung  gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.)


Im Falle eines Widerspruches wird im Melderegister eine Übermittlungssperre eingetragen. Ihre Daten werden ab dem Tag des Eintrages nicht an die vorab aufgeführten Stellen übermittelt.

Voraussetzungen

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet sein.

Rechtsgrundlagen

§§ 36, 42 und 50 Bundesmeldegesetz

Notwendige Unterlagen


Schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift.

Zum Antragsformular hier klicken.

Bearbeitungszeit

ca. 2 Werktage nach Posteingang

Gebühren

keine

Hinweise

Die Übermittlungssperre gilt unbegrenzt und kann jederzeit widerrufen werden.