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Umzug

Ummeldung einer Haupt- bzw. Nebenwohnung

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb des Amtsbereiches.

Ummeldung ist notwendig bei:
  • Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. des Amtsbereiches,
    Wechsel des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz oder umgekehrt.

Meldepflichtige Einwohner müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Bei Umzug einer Familie kann ein volljähriges Familienmitglied die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der computergestützte Meldeschein muss dann von nur einer der umziehenden Personen im Einwohnermeldeamt unterschrieben werden. Bei Unverheirateten ist die persönliche Unterschrift von jedem der Einziehenden erforderlich.

Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann mit der Ummeldung auch eine volljährige Person bevollmächtigt (unter Vorlage des gültigen Personalausweises und / oder Reisepass der meldepflichtigen Person) werden. Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis und/ oder Reisepass,
  • alle Dokumente mitziehender Familienangehöriger (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und/ oder Reisepässe)
  • Wohnungsgeberbestätigung.
    (Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- und Abmeldung, letzteres grundsätzlich nur bei Verzug ins     Ausland, mitzuwirken. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt,     unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Dieser ist zum Beispiel der Wohnungs-    /Hauseigentümer, der die Wohnung bzw. das Haus vermietet, Wohnungsbaugesellschaften, aber auch     Hauptmieter für Personen, die zur Untermiete wohnen. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person     hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich zu bestätigen. Die entsprechende  Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter der Rubrik Service→Formulare→Einwohner- und Meldewesen).

Bearbeitungszeit

sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz

Gebühren


keine