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Wahlen

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail:ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen


Ohne freie Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Sie sind die wichtigste Form demokratischer Kontrolle: Bei Wahlen überträgt das Volk die Macht für eine festgelegte Zeit an seine Vertreter. Wahlen sind die einfachste Form politischer Beteiligung. Für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sind sie die einzige Form der direkten Teilnahme am politischen Prozess. Alle anderen Arten von Partizipation sind mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden.

Wahlen sind die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt.

Durchführung der Wahlen


Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag sowie die Wahlen der kommunalen Parlamente (Kreistag, Gemeinderat und Ortsräte) hat die Amtsverwaltung vorzubereiten und zu organisieren.

Anhand der vorhandenen Einwohnerdaten wird die Wahlberechtigung durch das Amt Temnitz festgestellt und jedem Wahlberechtigten ca. 4 Wochen vor der Wahl durch eine Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Während man zu den Kommunalparlamenten bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählen kann, ist die Wahlberechtigung bei den anderen Wahlen mit dem 18. Lebensjahr verbunden. Grundsätzlich gilt, dass man in der Gemeinde wählen kann, in der man die letzten 3 Monate vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz innehatte. Da nur wählen kann, wer im Wählerverzeichnis seiner Wohnsitzgemeinde eingetragen ist, sollte sich mindestens derjenige über sein Wahlrecht informieren, der vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigungskarte erhält.

Am Wahltag leisten über 120 ehrenamtliche Wahlhelfer in den 17 Wahllokalen des Amtes Temnitz ihren Dienst. Wahlhelfer sind die Personen, die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben, die ordnungsgemäße Wahl der Bürger beobachten und danach die Wahlzettel auszählen. In Deutschland ist dies ein Ehrenamt, die Ausführenden bekleiden ein öffentliches Amt auf Zeit und sind somit Amtsträger. Wahlhelfer werden in Deutschland auf freiwilliger Basis gesucht. Ihnen wird eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Erfrischungsgeld gezahlt.


Das Amt Temnitz  freut sich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig für diese Aufgabe melden.

Briefwahl

Wer am jeweiligen Wahltag seine Stimme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, dies durch Briefwahl zu tun. Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag beim Amt Temnitz beantragt werden. Sie werden dem Wahlberechtigten zugeschickt oder können zu den Sprechzeiten im Amt Temnitz abgeholt werden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch per E-Mail an info@amt-temnitz.de möglich.

Rechtsgrundlagen

Europawahlgesetz (EuWG)
Grundgesetz (GG)
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG)
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG)

Wahlleiter:

Amtsdirektor des Amtes Temnitz
Thomas Kresse

Stellv. Wahlleiterin:

Stellv. Amtsdirektor des Amtes Temnitz
Katrin Pein

Der Wahlausschuss besteht zurzeit aus:

Frau Kerstin Dames - Beisitzerin
Frau Monika Hauser - Beisitzerin
Frau Annette Wisch - Beisitzerin
Herr Rico Schindler - Beisitzer
Frau Britta Golchert - Beisitzerin