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Hortbetreuung

Hortbetreuung, Aufnahmeantrag

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Kinder im Grundschulalter können im Hort der verlässlichen Halbtagsgrundschule "Grundschule am Burgwall" in Wildberg und im Hort der verlässlichen Halbtagsgrundschule "Grundschule am Mühlenweg" in Walsleben vor und nach dem Unterricht in der Zeit von 06.00 – 17.00 Uhr betreut werden. Im Hort können die Kinder ihrem Bewegungsdrang freien Lauf lassen, aber auch beim Basteln oder miteinander Spielen einen Ausgleich zur Schule finden. Bei Bedarf findet sich auch Zeit und Ruhe, um Hausaufgaben zu erledigen.

Die  Anmeldung für die  Beanspruchung  eines  Platzes  erfolgt  im  Amt Temnitz. Die Eltern schließen mit  dem  Amt Temnitz  einen  Betreuungsvertrag zur Nutzung eines kommunalen Kinderbetreuungsplatzes ab.

Mehr Informationen zu den verlässlichen Halbtagsgrundschulen des Amtes Temnitz finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bearbeitungszeit

Nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen ca. 2 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Kita-Satzung des Amtes Temnitz und sind abhängig von der  Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, vom Einkommen der Eltern, vom Einkommen der Erziehungsberechtigten oder sonstigen fürsorgeberechtigten Personen sowie vom benötigten Betreuungsumfang.

Hinweise

In den Ferienzeiten (Sommer/Jahreswechsel) haben die Einrichtungen Schließzeiten, die rechtzeitig bekannt  gegeben  werden.  Das  Amt  Temnitz  stellt  sicher,  dass die  Kinder  in  einer  anderen Einrichtung des Amtes Temnitz bei Bedarf betreut werden.