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Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Mary-Ellen Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 63
E-Mail: mary-ellen.behnke@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Eine Sondernutzung ist die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes über seine eigentliche Zweckbestimmung (Straße, Gehweg, Platz) hinaus.

Der Antrag ist schriftlich und spätestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung zu stellen. Sondernutzungen, die langfristig voraussehbar sind und in erheblichem Maße den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind mindestens 1 Monat vor Eintritt mit der erlaubnisgebenden Behörde abzustimmen.

Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Die Genehmigungen werden erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt. Für die Erteilung der Sondernutzung werden Gebühren in unterschiedlicher Höhe erhoben.

Bei den Sondernutzungen ist zu unterscheiden zwischen:

gewerblicher Sondernutzung, wie z. B.

  • Außengastronomie (Tische und Sitzgelegenheiten)
  • Verkaufsstände (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher)
  • Anbringung von mobilen Werbeschildern (Plakatierung)
  • Plakatierungen zur Ankündigung von Zirkusgastspielen, Wahlwerbung
  • Straßenhandel (Speiseeis, Obst, Gemüse, Blumen) in mobiler Form

baulicher Sondernutzung, wie z. B.

  • Aufstellen von Bauzäunen, Baumaschinen, Baugerüsten oder Containern
  • Lagerung von Baumaterial wie Kies, Steine
Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn diese für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutze der Wege, Plätze oder des Allgemeinwohles erforderlich sind.

Rechtsgrundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde

Notwendige Unterlagen
  • Formular: Antrag auf Sondernutzung
  • Erklärung und Begründung der Sondernutzung
  • Plan/Handskizze mit Größenangabe der zu nutzenden Fläche

Weitere mögliche Unterlagen können je nach beabsichtigter Nutzung erforderlich werden, wie z. B. die Zustimmung des Eigentümers.

Bearbeitungszeit

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und ggf. örtlicher Besichtigung, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen Ihre Genehmigung erhalten.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde und werden durch die Amtsverwaltung spätestens 2 Wochen nach Nutzung erhoben.

Hinweise

Nach Beendigung der Nutzung wird die Wiederherstellung des vorigen Zustandes des Grundstückes erwartet.