Fundsachen
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen. Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden.
Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Abholung durch Dritte
- Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache
Bearbeitungszeit
sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz
Gebühren
keine
Hinweise
Der Finder kann entweder Eigentumserwerb oder Finderlohn anmelden.