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Fundsachen

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen. Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden.

Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.

Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen. Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollmacht bei Abholung durch Dritte
  • Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache

Bearbeitungszeit

sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz

Gebühren

keine

Hinweise

Der Finder kann entweder Eigentumserwerb oder Finderlohn anmelden.