Gaststättengewerbe, vorübergehend
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Für das Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes besteht eine Anzeigepflicht.
Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus Anlass einer Veranstaltung muss zwei Wochen vor Beginn mit dem Formular schriftlich angezeigt werden.
Ein Antrag ist erforderlich, wenn aus besonderem Anlass vorübergehend der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder der Ausschank von alkoholfreien Getränken und/oder das Verabreichen von Speisen erfolgen soll.
Ausnahmen:
- bei Gewerbetreibenden, die im Besitz einer gültigen, vor dem 07.10.2008 erteilten Gaststättenerlaubnis sind
- bei Gewerbetreibenden, die nach dem 07.10.2008 einen Gaststättenbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke angezeigt haben
- bei Gewerbetreibenden, die im Besitz einer Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte sind
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllte Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.
Gebühren
Einmalgebühr von 20,00 Euro
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!