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Gaststättengewerbe, vorübergehend

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Für das Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes besteht eine Anzeigepflicht.

Ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus Anlass einer Veranstaltung muss zwei Wochen vor Beginn mit dem Formular schriftlich angezeigt werden.

Ein Antrag ist erforderlich, wenn aus besonderem Anlass vorübergehend der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder der Ausschank von alkoholfreien Getränken und/oder das Verabreichen von Speisen erfolgen soll.

Ausnahmen:

  • bei Gewerbetreibenden, die im Besitz einer gültigen, vor dem 07.10.2008 erteilten Gaststättenerlaubnis sind
  • bei Gewerbetreibenden, die nach dem 07.10.2008 einen Gaststättenbetrieb mit Ausschank alkoholischer Getränke angezeigt haben
  • bei Gewerbetreibenden, die im Besitz einer Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte sind

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllte Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.

Gebühren

Einmalgebühr von 20,00 Euro

Zahlung per EC-Karte möglich

Hinweise

Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!