Hundehaltung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Hunde, egal welche Rasse, müssen angezeigt werden, wenn sie schwerer sind als 20 kg und eine Widerristhöhe von über 40 cm haben. Der Hund ist mit einem Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde zusammen mit der Anzeige mitzuteilen.
Diese Hunde werden im Amt für öffentliche Ordnung gelistet.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung- HundehV)
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Hundesteuersatzungen der Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben
Notwendige Unterlagen
- Angaben zum Halter (Name, Vorname, Anschrift etc.)
- Angaben zum Hund (Rasse, Alter, Gewicht, Größe, Chipnummer etc.)
- ein aktuelles Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als 3 Monate)
Sie können die Anzeige auch ohne Führungszeugnis erstellen und abgeben, müssen aber das Führungszeugnis beantragen und nachreichen.
Bearbeitungszeit
Registrierung erfolgt nach Posteingang der erforderlichen Unterlagen.
Gebühren
13,00 Euro für das Führungszeugnis
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen.
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur einen Hund führen.
Hunde dürfen nicht auf Kinderspielplätze, auf Liegewiesen, die als solche gekennzeichnet sind und in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen, mitgenommen werden.