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Veranstaltungen

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Wer eine öffentliche Vergnügung im öffentlichen Bereich des Amtes Temnitz veranstalten will, muss dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzeigen.

Dazu zählen zum Beispiel:
  • Dorffeste
  • Osterfeuer
  • Fackelumzüge
Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
  • Art der Veranstaltung
  • Tag und Ort der Veranstaltung
  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
  • Datum der Antragstellung, Unterschrift
Bitte das Antragsformular verwenden.

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.

Gebühren

keine

Hinweise

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen (verlinken mit Internetwache Brandenburg – Anmeldung online möglich), damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen kann.

Nicht anmeldepflichtig nach dem Versammlungsgesetz sind beispielsweise:
  • Grillfeste auf Privatgrundstücken
  • Hochzeitsgesellschaften
  • Trödelmärkte
  • Leichenbegängnisse/ -züge
  • kirchliche Prozessionen / Gottesdienste unter freiem Himmel