Hundesteuer
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Benjamin Thoß
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 21
E-Mail: benjamin.thoss@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Temnitz erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, also jeder, der einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Dabei ist es zweitrangig, wer tatsächlicher Eigentümer des Hundes ist. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Rechtsgrundlagen
- Abgabenordnung (AO)
- Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAGBbg)
- Hundesteuersatzung der Gemeinde
- formgebundener Antrag, eigenhändig unterschrieben - zum Antrag
- Personalausweis
- bei Zuzug Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde
Zu den Sprechzeiten sofort, auf schriftlichen Antrag ca. 1 Woche.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Beginn des Kalendervierteljahres, das auf die Aufnahme des Hundes folgt. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.