Führerschein
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Das Amt Temnitz bietet Ihnen folgende Serviceleistungen an
-
Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
-
Antrag auf Begleitetes Fahren mit 17
-
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
-
Antrag auf Umschreibung des bisherigen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
-
Antrag auf Umtausch eines EU-Kartenführerscheins wegen Namensänderung, Korrektur etc.
Sie müssen mit Hauptwohnung im Amtsbereich des Amtes Temnitz gemeldet sein.
Gültigkeit
- EU-Kartenführerscheine, die am oder nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig
- alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen (Umtauschpflicht)
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (STVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
8. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung
EU-Führerscheinrichtlinie
Notwendige Unterlagen
- persönliches Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass (bei Minderjährigen mit Sorgeberechtigtem)
- ggf. bisheriger Führerschein
- schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- je nach Antragsart eine aktuelle Meldebescheinigung (erhalten Sie vom Einwohnermeldeamt) oder eine Kopie Ihres Personaldokumentes
Das Antragsformular finden Sie hier. Zudem erhalten Sie den Antrag auch im Einwohnermeldeamt des Amtes Temnitz, Zimmer 104 (Erdgeschoss).
Bearbeitungszeit
ca. 5 Wochen nach Posteingang in der Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren
24,00 Euro - Antrag auf Umschreibung des bisherigen Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein
8,00 Euro - Antrag auf Umtausch eines EU-Kartenführerscheins wegen Namensänderung etc.
Zahlung per EC-Karte möglich
Weitere Informationen über die einzureichenden Antragsunterlagen und Gebühren für die übrigen Antragsarten erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin unter der Telefonnummer 03391/688-3650.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Heinrich-Rau-Str. 27-30 in 16816 Neuruppin für die Bearbeitung Ihres Antrages zuständig ist. Das Amt Temnitz nimmt Ihren Antrag einschließlich der einzureichenden Unterlagen entgegen und leitet diesen an die Fahrerlaubnisbehörde weiter.
In den nachfolgenden Fällen ist eine Antragstellung nur bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin möglich:
- Internationaler Führerschein
- Verlust/Ersatzausstellung
- Wiedererteilung nach Entzug
- Umtausch Dienstführerschein
- Ausländischer Führerschein in deutschen Führerschein ändern
- Personenbeförderungsschein
- Fahrerkarte (Fahrtenschreiber)
- Expressbestellung