Kinderreisepass
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil.
Rechtsgrundlagen
Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Einwohnermeldeamt computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der AntragstellersIn
- ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes (ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
- schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
- bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Kinderreisepass eigenhändig unterschreiben; die Unterschrift von Kindern ab 6 Jahren ist erlaubt.
Bearbeitungszeit
maximal 1 Woche
Gebühren
13,00 Euro - bei Erstausstellung
6,00 Euro - bei Aktualisierung bzw. Verlängerung des noch gültigen Kinderreisepasses
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.