Personalausweis
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Seit dem 02. August 2021 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Gültigkeit
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Einwohnermeldeamt computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Generelle Voraussetzungen/Unterlagen
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Hauptwohnsitz im Amtsbereich
- deutsche Staatsangehörigkeit
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung laut Fotomustertafel der Bundesdruckerei
(Ein elektronisches Passfoto kann vor Ort, gegen eine Gebühr in Höhe von 7,00 € je Foto, gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz, aufgenommen und in das Dokument eingefügt werden.) - ggf. Namensänderungsurkunde (bei Namensänderungen)
- ggf. Eheurkunde (nach erfolgter Eheschließung mit Namensänderung)
Zusätzlich bei erstmaliger Beantragung
- Geburtsurkunde
- soweit vorhanden der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass oder Reisepass.
Bei Erstantrag vor dem 16. Lebensjahr
- Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter des Kindes, für das der Personalausweis ausgestellt werden soll
- ggf. muss die schriftliche Zustimmung oder eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
- Bei allein sorgeberechtigten Elternteilen ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
In glaubhaft gemachten Notfällen besteht die Möglichkeit, die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises zu beantragen.
Bearbeitungszeit
Aufnahme Ausweisantrag sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz.
Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Gebühren
22,80 Euro - für Personen unter 24 Jahre
37,00 Euro - für Personen ab 24 Jahre
10,00 Euro - für einen vorläufigen Personalausweis
Zahlung per EC-Karte möglich / Dokumente müssen bei Antragstellung bezahlt werden
Hinweise
Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der vorläufige Personalausweis nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.