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Reisepass

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Reisepass beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Passdaten auch das digitale Lichtbild und 2 Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert werden. Die Ausstellung eines Reisepasses für Personen unter 16 Jahren ist möglich. Die Erfassung der Fingerabdrücke ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres Pflicht. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.

Gültigkeit

bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren im Einwohnermeldeamt erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
  • gültiger Personalausweis und/ oder Reisepass (auch wenn abgelaufen) oder Kinderausweis/-pass
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung (lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    (Ein elektronisches Passfoto kann vor Ort, gegen eine Gebühr in Höhe von 7,00 € je Foto, gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz, aufgenommen und in das Dokument eingefügt werden.)
  • bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde

Bearbeitungszeit

Aufnahme Passantrag sofort während der Sprechzeiten des Amtes Temnitz

Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, kann der Reisepass im Expressverfahren  beantragt werden (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).

In glaubhaft gemachten Notfällen, z.B. wenn ein Reisepass innerhalb von 72 Stunden benötigt wird, besteht die Möglichkeit, die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses zu beantragen.

Gebühren

37,50 Euro - für ein Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
60,00 Euro - für ein Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
69,50 Euro - für ein Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
92,00 Euro - für ein Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr
22,00 Euro - zusätzlich bei Reisepass für Vielreisende (48 Seiten)
26,00 Euro - für ein vorläufiger Reisepass

Zahlung per EC-Karte möglich

Hinweise

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der vorläufige Reisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem       26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.