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Vollstreckung

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Kerstin Dames
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 20
E-Mail: kerstin.dames@amt-temnitz.de

Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Doreen Braun
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 23
E-Mail: doreen.braun@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.

Beschreibung

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.

Rechtsgrundlagen

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)