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Schulen

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Das Amt Temnitz ist Schulträger der "Grundschule am Burgwall" in Wildberg und der "Grundschule am Mühlenweg" in Walsleben.

Beide Schulen werden einzügig bis zur 6. Klasse als verlässliche Halbtagsgrundschule geführt.

Ganztagsangebote vertiefen Lern- und Förderangebote für möglichst viele Schülerinnen und Schüler und gewährleisten, dass attraktive Lern- und Lebensorte für junge Menschen entstehen und insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Regionen die Erreichbarkeit jugendkultureller Angebote gesichert werden. Ganztagsangebote sollen verstärkt die Ressourcen, die im Gemeinwesen vorhanden sind, für die Schülerinnen und Schüler nutzbar machen. Sie dienen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten.
Die Betreuung Ihres Kindes im Hort ist vor und nach der Schule in der Zeit von 6.00 – 17.00 möglich. - Antrag Hortbetreuung
Ausführliche Informationen zu den Grundschulen des Amtes Temnitz finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

-    Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG)
-    Grundschulverordnung (GV)
-    Schulbezirkssatzung des Amtes Temnitz
-    Kindertagesstättengesetz (KitaG) Brandenburg

Notwendige Unterlagen

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung in einer Kindereinrichtung und die Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter.

Die Anmeldung erfolgt an der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule. Der Termin der Anmeldung wird öffentlich bekannt gegeben. Das Kind ist bei der Anmeldung dem Schulleiter vorzustellen. Die Geburtsurkunde ist vorzulegen. Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen.

Bearbeitungszeit

keine

Gebühren


ohne Schulgeld

Hinweise

Für jede Grundschule wird unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Amtes Temnitz der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist. Die Schülerin oder der Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.

Der Grundschulbezirk für die Grundschule Wildberg beinhaltet die Gemeindegebiete mit den Ortsteilen:
Gemeinde Märkisch Linden mit den Ortsteilen Gottberg und Werder,
Gemeinde Temnitztal mit den Ortsteilen Garz, Kerzlin, Küdow-Lüchfeld, Rohrlack, Vichel und Wildberg
und Gemeinde Dabergotz.

Der Grundschulbezirk für die Grundschule Walsleben beinhaltet die Gemeindegebiete mit den Ortsteilen:
Gemeinde Märkisch Linden mit den Ortsteilen Darritz-Wahlendorf, Kränzlin,
Gemeinde Temnitzquell mit den Ortsteilen Katerbow, Netzeband und Rägelin,
Gemeinde Storbeck-Frankendorf mit den Ortsteilen Storbeck und Frankendorf
und Gemeinde Walsleben.

Die Ortsteile Gottberg und Werder der Gemeinde Märkisch Linden bilden gemäß § 106 Abs. 2 des BbgSchulG das Überschneidungsgebiet der Grundschulbezirke.