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Baumfällungen

Kontaktdaten

Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bau- und Umweltamt
Untere Naturschutzbehörde
Christian Jaworek
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 6886717
Fax: 03391 6886702
E-Mail: umweltamt@opr.de

Kurzinformationen

Baumfällungen dürfen gemäß § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ausschließlich im Zeitraum vom 01. Oktober bis 29.  Februar erfolgen. Darüber hinausgehende Fällungen werden nur genehmigt, wenn von dem zur Fällung beantragten Baum eine Gefahr ausgeht.

Hier finden Sie die Baumschutzverordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.

Diese Verordnung gilt nicht für:
  • Obstbäume, Pappeln, Weiden, Nadelbäume und abgestorbene Bäume innerhalb des besiedelten Bereiches,
  • zu gewerblichen Zwecken dienende Bäume in Baumschulen und Gärtnereien,
  • Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne von § 1  Abs. 1 des  Bundeskleingartengesetz,
  • Wald im Sinne von § 2 des Waldgesetzes,
  • Bäume, die aufgrund eines genehmigungspflichtigen Eingriffes gemäß § 14 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gefällt werden sollen.
Vor der Antragstellung ist sicherzustellen, dass durch die beabsichtigte Gehölzbeseitigung Belange des allgemeinen und besonderen Artenschutzes nicht betroffen sind.

Antragstellung bei der unteren Naturschutzbehörde
Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin
Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde
Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Ein schriftlicher, formloser Antrag ist an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu stellen, der folgende Angaben enthält: - Antrag -
  • Anzahl der Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (= 19 cm Stammdurchmesser) gemessen in 1,30 m Höhe oder zu beseitigende Fläche von Hecken/Feldgehölzen
  • Baumart oder Gehölzartenbeschreibung der zu beseitigende Hecken/Feldgehölze
  • Begründung der Gehölzbeseitigung
  • Standort der zu fällenden Gehölze

Zur schnelleren Bearbeitung sollte neben der Anschrift auch die Telefon-Nr. angegeben werden.

Dem Antrag ist ein Bestandsplan mit Foto beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume nach Standort, Art, Höhe und Umfang gemessen in 1,30 m Höhe bzw. die Ausdehnungsfläche und Höhe der zu beseitigende Hecken/ Feldgehölze hervorgehen.

Bearbeitungszeit


Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und ggf. örtlicher Besichtigung, sollten Sie innerhalb von vier Wochen Ihre Baumfällgenehmigung erhalten.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppins und werden durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhoben.

Hinweise

Auf bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken dienen, sind nur Eichen, Ulmen, Platanen, Linden, Buchen, Eschen und Kastanien mit mehr als 120 cm Stammumfang (= 38 cm Stammdurchmesser) genehmigungspflichtig.

Für die Beseitigung von Gehölzen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten gelten darüber hinaus besondere Vorschriften. Erforderlichenfalls ist ein Antrag auf naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG i. V. mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu stellen.