Hundehaltung von gefährlichen Hunden
Halten, Ausbilden bzw. Abrichten von Hunden nach § 10 Hundehalterverordnung, Erlaubnis beantragen
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
1. Die Haltung der folgenden Rassen und deren Kreuzungen sind verboten (unwiderlegbar gefährliche Hunde):
1. American Pitbull Terrier
2. American Staffordshire Terrier
3. Bullterrier
4. Staffordshire Bullterrier
5. Tosa Inu
Ein Hundehalter, der für seinen Hund am 01. August 2000 ein vom Amt Temnitz ausgestelltes Negativzeugnis oder eine Erlaubnis vorweisen kann, kommt in den Genuss einer Übergangsregelung und darf den Hund bis an sein Lebensende unter bestimmten Voraussetzungen halten:
Kann der Halter alle Voraussetzungen erfüllen, erhält er vom Amt Temnitz eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes und eine rote Plakette, die der Hund beim Ausführen tragen muss. Die Erlaubnis wird befristet erteilt. Alle 2 Jahre muss der Halter eine neue Sachkundeprüfung ab- und ein neues Führungszeugnis vorlegen. Wichtig: Der Hund darf außerhalb des befriedeten Besitztums nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden.
Für nach dem 31. Juli 2000 neu angeschaffte Hunde und für ältere Hunde dieser Rassen bzw. Kreuzungen, für die der Halter am 01. August 2000 weder ein Negativzeugnis noch eine Erlaubnis hatte, gilt:
Die Haltung ist ausnahmslos verboten. Die Hunde müssen abgegeben werden bzw. werden vom Amt Temnitz eingezogen.
2. Eine Erlaubnispflicht besteht für Hunde der Rassen und deren Kreuzungen (widerlegbar gefährliche Hunde):
1. Alano
2. Bullmastiff
3. Cane Corso
4. Dobermann
5. Dogo Argentino
6. Dogue de Bordeaux
7. Fila Brasileiro
8. Mastiff
9. Mastin Español
10. Mastino Napoletano
11. Perro de Presa Canario
12. Perro de Presa Mallorquin
13. Rottweiler
Wichtig: Bis zur Erteilung des Negativzeugnisses gilt der Hund als gefährlich. Der Halter muss also alle Vorschriften, die für gefährliche Hunde gelten (insbesondere ständiger Leinen- und Maulkorbzwang) beachten.
Der Halter eines Hundes der 2. Kategorie kann gegenüber dem Amt Temnitz für seinen Hund die Gefährlichkeit widerlegen.
Es muss ein entsprechendes Sachverständigengutachten, das den Hund als ungefährlich einschätzt, vorgelegt werden. Der Halter muss seine Zuverlässigkeit über ein Führungszeugnis nachweisen. Der Hund muss mit einem Microchip-Transponder (ISO-Standard) gekennzeichnet werden. (verlinken mit Anlage 1)
Erfüllt der Halter alle Voraussetzungen, erhält er vom Amt Temnitz ein Negativzeugnis und eine grüne Plakette, die der Hund beim Ausführen tragen muss. Das Negativzeugnis gilt zunächst für 2 Jahre. Um es zu verlängern, muss eine neues Gutachten und ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung- HundehV)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Hundesteuersatzungen der Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben
- Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
1. Kategorie (unwiderlegbar gefährliche Hunde)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
- Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde
- aktuelles Führungszeugnis
- Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
- Haftpflichtversicherung
- Nachweis der verhaltensgerechten und ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes in einem Einfamilienhaus oder vergleichbare Unterbringung
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
- Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde
- aktuelles Führungszeugnis
- Kennzeichnung des Hundes mittels Microchip-Transponder
- Haftpflichtversicherung
- Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses
- Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über das Verhalten des Hundes
Bearbeitungszeit
Nach Eingang aller notwendigen Unterlagen 2 Wochen.
Gebühren
Negativzeugnis 25,00 Euro zzgl. 5 Euro für die Plakette gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Verstöße gegen die genannten Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR bzw. bis zu 50.000 EUR geahndet werden.