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Müllablagerung, illegale

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen


Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen erfolgt über die öffentliche Abfallentsorgung. Gewerbeabfälle, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden können, müssen die Erzeuger durch eine entsprechende Firma entsorgen oder verwerten lassen.

Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder verkippt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend mit Bußgeld belegt werden.

Unter www.ostprignitz-ruppin.de finden Sie alles Wissenswerte zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung, zu den Sammelsystemen, das Abfall-ABC sowie Vordrucke, beispielsweise zur Bereitstellung der Abfallbehälter.

Die Sperrmüllanmeldung können Sie auch online vornehmen.

Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
  • Benennung des Tattags, der Tatzeit, was abgelagert wurde, Personenbeschreibung (Alter,  weiblich oder männlich)
  • wenn möglich ein Beweisfoto fertigen
  • wurde der Abfall aus einem Fahrzeug abgeladen, sind das Kennzeichen, die Farbe und der Fahrzeugtyp zu benennen, die Personenbeschreibung ist von Bedeutung
Hinweise

Anzeigenannahme wegen illegaler Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.

Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.

Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und / oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.