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Reisegewerbe

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten. Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die so genannte "Reisegewerbekarte".

Derjenige, der ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft oder derjenige, der Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht (vertreibt).

Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Die Beantragung zur Erteilung einer Reisegewerbekarte muss auf einem Formblatt erfolgen. Dieses muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an das Amt Temnitz gesandt werden.

Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Ggf. Vorlage weiterer Unterlagen: siehe Auflistung im Antragsformular

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.

Gebühren

Einmalgebühr 60,00 Euro plus 26,00 Euro für die Gewerbeanmeldung

Zahlung per EC-Karte möglich

Hinweise

Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!