Mittelkürzungen im ländlichen Raum müssen vollständig zurückgenommen werden

Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Um dieses Staatsziel sicherzustellen, wurde u.a. die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geschaffen.

 

Seit 1969 werden durch dieses Förderinstrument Maßnahmen der ländlichen Entwicklung maßgeblich finanziert und ermöglicht. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 sah nun zuerst vor, dass die Mittel für die GAK-Mittel um 293 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2023 gekürzt werden sollte. Der eigens für die ländliche Entwicklung aufgelegte Sonderrahmenplan im Rahmen der GAK soll komplett entfallen, womit von den drohenden Kürzungen maßgeblich die ländlichen Räume betroffen wären. Mitte November 2023 wurde mitgeteilt, dass die Mittelkürzungen um 66 Millionen Euro reduziert werden sollen, somit aber größtenteils bestehen bleiben.

 

Bei einem kürzlichen Arbeitsbesuch erläuterte der Sprecher der Kreisarbeitsgemeinschaft der Kommunen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Thomas Kresse, Sigrid Nau (Kreistagspräsidentin), Sebastian Steineke (Fraktionsvorsitzender CDU Ostprignitz-Ruppin) und Erich Kuhne (Mitglied des Amtsausschusses Temnitz) die konkreten Auswirkungen der Kürzungen am Beispiel der Grundschule Wildberg. Hier wurden die Außenanlagen für 800.000 aus den sog. GAK-Mitteln gefördert.

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Do, 22. Februar 2024

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