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Information des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Breitbandausbau

Neuruppin, 04.04.2025 |


Die epcan GmbH aus Vreden (NRW) hat den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhalten. Dies bedeutet für viele Haushalte und Unternehmen in unterversorgten Gebieten, einen kostenlosen Glasfaseranschluss (FTTH) direkt ins Gebäude zu erhalten. Die Nachfragebündelung (einschließlich des Erfragens der notwendigen Erlaubnis zum Betreten des Grundstücks) für den geförderten und für die in Frage kommenden Haushalte kostenlosen Breitbandausbau beginnt in Kürze.


Um interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren, wird die epcan GmbH eine spezielle Internetseite für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin einrichten. Dort können sich die im Fördergebiet belegen Haushalte über den Ablauf des Projekts und Anlaufstellen für Beratungen informieren. Zudem ermöglicht ein Verfügbarkeits-Check auf der Website die einfache Überprüfung der jeweiligen Adressen.


Weiterhin wird epcan in Kürze auch Beratungen vor Ort während der Nachfragebündelung anbieten. Details zu den Beratungsstandorten und -terminen werden durch die Firma epcan in Kürze bekannt gegeben.


Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes wird eine zukunftssichere digitale Infrastruktur geschaffen, die sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen erhebliche Vorteile bringt.


Nicht jede Adresse wird bei der geförderten Maßnahme berücksichtigt. Bitte achten Sie deshalb im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ausbau des Landkreises auch auf eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben anderer Anbieter. Um an das Glasfasernetz kostenfrei angeschlossen zu werden, ist eine adressengenaue Prüfung erforderlich, da es keine parallelgeförderten Maßnahmen zu im Eigenausbau durch Dritte realisierten Projekten geben wird. Für den Anschluss an das Glasfasernetz ist es notwendig, dass den verlegenden Unternehmen eine Zustimmung zum Betreten des Grundstücks und Verlegen des Hausanschlusses durch den Grundstückseigentümer erteilt werden muss.


Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 14. April 2025

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