Vollstreckung

Kontaktdaten

 

Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Kerstin Dames
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 20
E-Mail:

 

Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Doreen Braun
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 23
E-Mail:

 

Kurzinformationen

 

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.

 

Beschreibung

 

Vollstreckbarkeit ist gegeben,

  • wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist

  • über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde

  • die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder

  • wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.

Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.

 

Rechtsgrundlagen