Vaterschaftsanerkennung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail:
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
Kurzinformationen
Die Anerkennung einer Vaterschaft kann bei jedem Jugendamt, jedem Notar (kostenpflichtig), jedem Amtsgericht, beim Standesamt und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes
Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
bei Eltern/Elternteilen, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
Gebühren
die aktuell gültigen Gebühren-Verordnung finden Sie hier (externe Verlinkung zur Webseite bravors.brandenburg.de)
Hinweise
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch vor Geburt eines Kindes abgegeben werden.