Reisegewerbe

Kontaktdaten

 

Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Sarah Lawrenz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:  

 

Kurzinformationen

 

Unter dem so genannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. "fliegende Händler" oder Standinhaber auf privaten Märkten. Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die so genannte "Reisegewerbekarte".

 

Derjenige, der ohne vorherige Bestellung (z. Bsp. ohne vorherige Terminverabredung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder ohne eine solche zu haben, Waren vertreibt oder ankauft oder derjenige, der Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht (vertreibt).

 

Unter das Reisegewerbe fällt darüber hinaus die selbständige Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart. Für bestimmte Schaustellertätigkeiten, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, muss zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Die persönlichen Voraussetzungen werden geprüft.

 

Die Beantragung zur Erteilung einer Reisegewerbekarte muss auf einem Formblatt erfolgen. Dieses muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post an das Amt Temnitz gesandt werden.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

  • Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) zur Vorlage bei einer Behörde

  • Ggf. Vorlage weiterer Unterlagen: siehe Auflistung im Antragsformular

Bearbeitungszeit

 

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 3 Tage.
 

Gebühren

 

Unbefristete Reisegewerbekarte 54,00 – 679,20 €

 

Befristete Reisegewerbekarte, je angefangenes Jahr 36,00 – 360,00 €

 

Zahlung per EC-Karte möglich


Hinweise

 

Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!