Veranstaltungen

Kontaktdaten

 

Amt Temnitz
Ordnung und Sicherheit, Gewerbe
Janina Truant
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 67533
E-Mail:

 

Kurzinformationen

 

Wer eine öffentliche Vergnügung im öffentlichen Bereich des Amtes Temnitz veranstalten will, muss dies mindestens 6 Wochen vorher schriftlich anzeigen.

 

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Dorffeste

  • Osterfeuer

  • Fackelumzüge

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)

  • Art der Veranstaltung

  • Tag und Ort der Veranstaltung

  • Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung

  • Datum der Antragstellung, Unterschrift

Bitte das Antragsformular verwenden.

 

Bearbeitungszeit

 

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 14 Tage.
 

Gebühren

 

Je nach Rechtsgrundlage.


Hinweise

 

Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen (verlinken mit Internetwache Brandenburg – Anmeldung online möglich), damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen kann.

 

Nicht anmeldepflichtig nach dem Versammlungsgesetz sind beispielsweise:

  • Grillfeste auf Privatgrundstücken

  • Hochzeitsgesellschaften

  • Trödelmärkte

  • Leichenbegängnisse/ -züge

  • kirchliche Prozessionen / Gottesdienste unter freiem Himmel