Hausnummer
Vergabe einer Hausnummer
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Eine Hausnummer ist die Bezeichnung, die ein bestimmtes Gebäude in einer Straße oder einem Ort eindeutig identifiziert. Sie dient der Adressierung, Orientierung und der Auffindbarkeit eines Gebäudes. Die Hausnummer wird amtlich vergeben. Sie wird in amtlichen Verzeichnissen wie dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch festgehalten und ist Teil der amtlichen Lagebeschreibung einer Immobilie. Für die Bewohner haben sie einen sehr großen Wert, in einem Notfall wird es so z.B. Rettungskräften, Feuerwehr und Polizei erleichtert, schnell am Einsatzort zu sein und schnelle Hilfe zu leisten.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) - § 126 Abs. 3
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben notwendig:
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) - § 126 Abs. 3
Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Temnitz
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben notwendig:
- aktuelle Adresse des Antragstellers
- Flurstücksnummer und Gemarkung
- Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt
- Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge
Bearbeitungszeit
ca. 1 Woche nach Posteingang
Gebühren
16,60 Euro je beantragter Hausnummer