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Kinderreisepass

Kontaktdaten

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de

Kurzinformationen

Für Kinder besteht die Möglichkeit einen Kinderreisepass zu beantragen. Dieser ist 6 Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängern werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich.

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil.

Rechtsgrundlagen

Paßgesetz (PaßG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Notwendige Unterlagen


Für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein Antrag erforderlich, welcher im Einwohnermeldeamt computergestützt erstellt wird und von einem oder beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden muss.
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der AntragstellersIn
  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) des Kindes (ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • die Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
  • schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderreisepasses
  • bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil

Die Anwesenheit eines oder beider Sorgeberechtigten sowie des Kindes, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, ist zwingend erforderlich. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Kinderreisepass eigenhändig unterschreiben; die Unterschrift von Kindern ab 6 Jahren ist erlaubt.

Bearbeitungszeit

maximal 1 Woche

Gebühren

13,00 Euro - bei Erstausstellung
  6,00 Euro - bei Aktualisierung bzw. Verlängerung des noch gültigen Kinderreisepasses

Zahlung per EC-Karte möglich

Hinweise

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die Einreisebestimmungen haben sich die Eltern zum Beispiel über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren, da der Kinderreisepass nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt wird.