Messen Märkte Ausstellungen
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:
- Volksfeste
- Ausstellungen
- Wochenmärkte
- Großmärkte
- Jahrmärkte
- Spezialmärkte
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Beginn des Marktes zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der jeweiligen Aussteller oder Anbieter mit Betriebsanschrift bzw. Wohnanschrift
- maßstabgerechter Grundriss
- Teilnahmebedingungen
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
-
Bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften Handelsregisterauszug.
Bearbeitungszeit
Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen 5 Tage.
Gebühren
Einmalgebühr 50,00 bis 2.000,00 Euro
Gebühren gemäß Gebührengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Hinweise
Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!