Befreiung von der Ausweispflicht
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Ramona Lohrmann
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 34
E-Mail: ramona.lohrmann@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Voraussetzungen
- keine selbstständige Teilnahme am öffentlichen Leben
Sie erfüllen wenigstens eine der folgenden Voraussetzungen:- Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht,
- für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt,
- Sie können sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen.
- kein gültiges Ausweis-Dokument
Sie haben keinen gültigen Personalausweis und keinen gültigen Reisepass mehr, entweder weil die Gültigkeit abgelaufen ist oder zum Beispiel weil Ihr Ausweis gestohlen wurde.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Hauptwohnsitz in einer amtsangehörigen Gemeinde
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Antragsformular - hier klicken
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Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Hausärztin oder des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes,
- soweit vorhanden: Ihren alten Personalausweis oder Ihren alten Reisepass,
- bei einem Antrag durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
- Nachweis der Vertretungsmacht, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis,
Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Bearbeitungszeit
sofort (bei persönlicher Antragstellung)
ca. 2-3 Werktage (bei schriftlicher Antragstellung)
Gebühren
Keine