Vollstreckung
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Kerstin Dames
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 20
E-Mail: kerstin.dames@amt-temnitz.de
Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Doreen Braun
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 23
E-Mail: doreen.braun@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Beschreibung
Vollstreckbarkeit ist gegeben,
- wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist
- über das Rechtsmittel abschließend abschlägig entschieden wurde
- die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln von Gesetzes wegen oder durch behördlich angeordnete sofortige Vollziehung entfällt oder
- wenn bei Geldforderungen die Forderung gemahnt wurde oder auf eine Mahnung im vorliegenden speziellen Fall verzichtet werden kann und eine gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist verstrichen ist.
Verwaltungsakte, die zu einer öffentlich-rechtlichen Geldleistung verpflichten, werden im Rahmen der Beitreibung vollstreckt, z.B. Steuerschulden, Buß- oder Zwangsgelder oder die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)