Hortbetreuung
Hortbetreuung, Aufnahmeantrag
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
E-Mail: katrin.pein@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Kinder im Grundschulalter können im Hort der verlässlichen Halbtagsgrundschule "Grundschule am Burgwall" in Wildberg und im Hort der verlässlichen Halbtagsgrundschule "Grundschule am Mühlenweg" in Walsleben vor und nach dem Unterricht in der Zeit von 06.00 – 17.00 Uhr betreut werden. Im Hort können die Kinder ihrem Bewegungsdrang freien Lauf lassen, aber auch beim Basteln oder miteinander Spielen einen Ausgleich zur Schule finden. Bei Bedarf findet sich auch Zeit und Ruhe, um Hausaufgaben zu erledigen.
Die Anmeldung für die Beanspruchung eines Platzes erfolgt im Amt Temnitz. Die Eltern schließen mit dem Amt Temnitz einen Betreuungsvertrag zur Nutzung eines kommunalen Kinderbetreuungsplatzes ab.
Mehr Informationen zu den verlässlichen Halbtagsgrundschulen des Amtes Temnitz finden Sie hier.
Rechtsgrundlagen
- Kindertagesstättengesetz (KitaG)
- Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung im Amt Temnitz
hier: Anlagen 1 bis 3 der Satzung
Notwendige Unterlagen
- Antrag zur Aufnahme in den Hort
- Einkommensnachweis gemäß § 5 Abs. 5, 6 Kita-Satzung
- Angaben der Erziehungsberechtigten zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse
Bearbeitungszeit
Nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen ca. 2 Wochen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Kita-Satzung des Amtes Temnitz und sind abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, vom Einkommen der Eltern, vom Einkommen der Erziehungsberechtigten oder sonstigen fürsorgeberechtigten Personen sowie vom benötigten Betreuungsumfang.
Hinweise
In den Ferienzeiten (Sommer/Jahreswechsel) haben die Einrichtungen Schließzeiten, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Das Amt Temnitz stellt sicher, dass die Kinder in einer anderen Einrichtung des Amtes Temnitz bei Bedarf betreut werden.