Grundsteuer
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Benjamin Thoß
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 21
E-Mail: benjamin.thoss@amt-temnitz.de
Kurzinformationen
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und wird von der Gemeinde erhoben.
Es wird zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B unterschieden. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude bzw. Wohnungen erhoben.
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.
Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein im Veranlagungszeitpunkt für die Grundsteuer maßgebender Einheitswert 1935 nicht festgestellt werden konnte oder festzustellen ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung, nach der Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage).
Rechtsgrundlagen
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Haushaltssatzung der Gemeinde
- zum Antragsformular - hier klicken
- ggf. Kopie des Einheitswertbescheides des Finanzamtes
Bearbeitungszeit
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen ca. 1 Woche.
Gebühren
keine
Hinweise
Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz aber für mehr als ein Jahr gleich ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Auf Antrag (formlos) kann die Grundsteuer auch zum 1. Juli in einem Betrag entrichtet werden.