Statistik Bautätigkeit und Abbruch
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Außerdem ist der Erhebungsbogen hier online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr
als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur
Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Ansprechpartner:in ist
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Telefon: 030 9021 3355
Fax: 030 9028 4014
E-Mail: bau@statistik-bbb.de
Web: www.statistik-berlin-brandenburg.de