Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Temnitz
Öffentliche Bekanntmachung
der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Temnitz
Wahlbekanntmachung für die Wahl der Ortsvorsteherin oder
des Ortsvorstehers der
Gemeinde Märkisch OT Werder am 05.10.2026
Die Wahlleiterin des Amtes Temnitz hat am 27.07.2026 das „Verfahren zur Wahl der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers der Gemeinde Märkisch Linden OT Werder “ und den Wahltermin 05.10.2026 festgelegt. Der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin wird nach § 91 Abs. 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Märkisch Linden gewählt.
Wählbar zum Ortsvorsteher/zur Ortsvorsteherin sind gemäß § 65 Abs. BbgKWahlG alle wahlberechtigten Bürger, die am Wahltag (05.10.2026) nach § 11 Abs. 1 BbgKWahlG wählbar sind. Gemäß § 11 BbgKWahlG sind wählbar alle wahlberechtigten Personen (Personen, die am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) sind, die am 05.10.2026
ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Nicht wählbar ist gem. § 11 Abs. 2 BbgKWahlG ein der Deutscher, der
nach § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Nicht wählbar ist gem. § 11 Abs. 3 BbgKWahlG ein Unionsbürger, der
eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt oder
infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
Der schriftlichen Interessenbekundung ist eine höchstens vier Wochen zurückliegende Wählbarkeitsbescheinigung beizufügen, die von der Meldebehörde des Amtes Temnitz, Bergstraße 2, 16818 Walsleben, ausgestellt wird.
Die schriftliche Interessenbekundung soll folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname (evtl. unterstützt von Partei/Fraktion oder Einzelbewerber),
Staatsangehörigkeit,Tag der Geburt und Geburtsort,
Anschrift.
Schriftliche Interessenbekundungen sind bis zum Mittwoch, den 16.09.2026, 12.00 Uhr an die
Wahlleiterin des Amtes Temnitz
- persönlich -
Kennwort: Wahl Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin Gemeinde Märkisch Linden OT Werder
Bergstraße 2
16818 Walsleben
einzureichen.
Der Wahlleiter prüft vor der Wahlsitzung die Wählbarkeitsvoraussetzungen und teilt den Gemeindevertretern das Ergebnis mit. Die Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin der Gemeinde Märkisch Linden OT Werder in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden, ab 19.00 Uhr. Den Kandidaten wird Gelegenheit zur Vorstellung gegeben. Die Wahl erfolgt nach § 40 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf). Jeder Gemeindevertreter ist berechtigt, aus der Kandidatenliste Vorschläge zu unterbreiten. Die Stimmzettel werden in alphabetischer Reihenfolge erstellt.
Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für weibliche, männliche und diverse Personen.
Walsleben, den 18.08.2026
gez. Katrin Pein
Wahlleiterin für die Gemeinden
des Amtes Temnitz
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