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Bauleitpläne in der Offenlage

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag – nördlich des Wasserwerks“ der Gemeinde Märkisch Linden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ in der Gemeinde Märkisch Linden beschlossen.

 

Unter Berücksichtigung eines Hinweises des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur fehlenden Eindeutigkeit der räumlichen Zuordnung, beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden am 15.06.2026 die Bezeichnung des Bebauungsplans zu ändern. Der Bebauungsplan wird auf Grundlage des Beschlusses unter der Be-zeichnung „Solarpark Bahnschlag – nördlich des Wasserwerks“ fortgeführt.

 

Die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag – nördlich des Wasserwerks“ vom Juni 2026 mit Begründung und Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden auf ihrer Sitzung am 15.06.2026 gebilligt und zur Durchführung der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat beschlossen, die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung mit Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet sowie in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den dazugehörigen Fachgutachten und den umweltrelevanten Stellungnahmen durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 49 der Flur 4 in der Gemarkung Darritz-Wahlendorf. Zur Regelung der Anbindung des Grundstücks über die aneinander anbindenden Gemeindestraßen „An der Bundesautobahn 24“, „Zum Wasserwerk“ und „Bahnhofsstraße“ an die Kreisstraße „Neuruppiner Straße“ werden die angrenzenden Teilflächen der Flurstücke 32/3, 33/3, 257 und 300 der Flur 4 der Gemarkung Darritz-Wahlendorf in den Geltungsbereich einbezogen. Damit ist die Erschließung des Plangebietes gesichert. Der Geltungsbereich hat insgesamt eine Größe von rund 48,1 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen, die im Nordosten von der Bahnlinie und zu allen übrigen Seiten von Wald abgegrenzt werden.

 

Neben städtebaulichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche, Nutzungsdauer und Rückbau, technischen Festsetzungen wie Verkehrsflächen und gestalterischen Festsetzungen werden Grünfestsetzungen innerhalb des Plangebietes festgelegt, die die Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt minimieren oder ausgleichen. 

So wird eine extensive Pflege ohne Dünger- und Pestizideinsatz auf den Sondergebietsflächen festgesetzt. Zudem werden an den östlichen, südlichen und westlichen Rändern des geplanten Sondergebietes private Grünflächen als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, um die Randstrukturen zu erhalten und zu entwickeln und zudem Abstandsflächen zum Wald und zur Bahntrasse zu schaffen. Die Flächen nördlich des geplanten Sondergebietes werden als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, so dass eine landwirtschaftliche Nutzung als Wiesen-/Staudenflur oder Wildacker gesichert wird. 

Zum Ausgleich für den Eingriff in das Habitat der Feldlerchen wird innerhalb des Sondergebietes eine Fläche mit geringerer Höhe der Oberkante der Solar-Modultische und größerem Abstand zwischen den Modulreihen festgesetzt.

Des Weiteren wird eine Fläche als Wald festgesetzt, um den Verlust an Waldflächen durch die Inanspruchnahme von Wald für die Festsetzung des Wirtschaftsweges als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung auszugleichen. Weitere Eingriffe in den angrenzenden Wald und seine Randstrukturen sind nicht vorgesehen.

 

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans liegen auch in der Zeit vom Montag, den 27.07.2026 bis Freitag, den 28.08.2026 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

  1. Planzeichnung

  2. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und textlichen Festsetzungen

  3. Bestandskarte zum Umweltbericht

  4. Faunistische Kartierungen 2025

  5. Blendgutachten 2026

  6. Umweltrelevante Stellungnahmen

  7. Informationspflichten nach DSGVO

  8. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für das Amt Temnitz vom 15.07.2026

 

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:  

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkisch Linden im Planbereich des Bebauungsplans Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag – nördlich des Wasserwerks“ und angrenzende Flächen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in ihrer Sitzung am 15.06.2026 den Entwurf der 4. FNP-Änderung der Gemeinde Märkisch Linden (Stand Juni 2026) beschlossen, sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Stand Juni 2026) gebilligt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden die Beschlüsse zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Die Änderungsfläche befindet sich nördlich der Autobahnraststätte Walsleben Ost auf der Flur 4 in der Gemarkung Darritz-Wahlendorf mit einer Größe von insgesamt rund 68,3 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen zwischen der Autobahn A 24 und der Bahnlinie Neuruppin - Wittstock, die im Nordosten von der Bahnlinie und zu allen übrigen Seiten von Wald abgegrenzt werden. Die Fläche wird über die Straße An der Bundesautobahn 24 und daran anschließend an die Straße Zum Wasserwerk erschlossen, welche an die Kreisstraße Neuruppiner Straße anbindet.

 

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Märkisch Linden begründet sich in der Aufstellung des Bebauungsplans Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag – nördlich des Wasserwerks“. Damit sich der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann, muss die Änderungsfläche der 4. Flächennutzungsplanänderung im Planbereich des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1, die bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solar" geändert werden.

 

Die Unterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkisch Linden liegen auch in der Zeit vom Montag, den 27.07.2026 bis Freitag, den 28.08.2026 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

  1. Planzeichnung

  2. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht

  3. Faunistische Kartierungen 2025

  4. Blendgutachten 2026

  5. Umweltrelevante Stellungnahmen

  6. Informationspflichten nach DSGVO

  7. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für das Amt Temnitz vom 15.07.2026

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:

Erneute öffentliche Bekanntmachung der Wiederholung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ in der Gemeinde Temnitzquell

Am 21.01.2026 hat das Amt Temnitz beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin den Genehmigungsantrag gestellt für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell, nachdem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.10.2025 der Feststellungsbeschluss gefasst wurde. Mit Schreiben vom 29.01.2026 teilte der Landkreis dem Amt Temnitz mit, dass im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 sowie der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis zum 05.01.2024 Verfahrensmängel vorliegen, die einer Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Der Verfahrensmangel besteht darin, dass das Gutachten "Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband", (PSCHORN 2021) als umweltrelevante Information nicht Bestandteil der Beteiligungsunterlagen war.

Im Zuge dessen wurde erkannt, dass für die formelle Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im parallelen Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell" der Gemeinde Temnitzquell der gleiche Verfahrensmangel vorliegt.

Der Verfahrensmangel macht die Neuformulierung der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Für die Wiederholung der vorgenannten Verfahrensschritte war keine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich, dieses erfolgt durch Verwaltungshandeln. Hierzu wurde im Amtsblatt Nr. 1 vom 25.02.2026 die Wiederholung der öffentlichen Planentwurfsauslegung bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 10.03.2026 erneut beteiligt. Da zu Beginn der Beteiligungswiederholung die umweltrelevanten Stellungnahmen nicht gesondert zur Einsicht standen, wurden diese nachträglich ergänzt. Die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird deshalb neu begonnen. Die erneute Offenlage vom 07.04.2026 bis zum 08.05.2026 ersetzt die im Amtsblatt Nr. 1/2026 bekanntgemachte Offenlage vom 09.03.2026 bis zum 10.04.2026.

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen. Der Teilgeltungsbereich Nord befindet sich nordwestlich der Ortslage von Rägelin, südwestlich der Landestraße 18, nordöstlich der Waldflächen des Darsikower Forstes und nördlich des Verbindungsweges Rägelin – Darsikow. Der Teilgeltungsbereich Süd befindet sich nordwestlich der Ortslage von Netzeband und westlich der Bahnstrecke Neuruppin – Wittenberge. Im Westen grenzt der südliche Teilgeltungsbereich „Netzeband“ an die Bundesautobahn A 24, nördlich grenzt der Darsikower Forst an das Plangebiet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ soll als Planungsziel verbindliches Baurecht zur Realisierung zweier Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlage) nordwestlich von Rägelin und Netzeband geschaffen werden. Die Plangebiete sind zusammen ca. 129,5 ha groß, wovon ca. 117,5 ha als sonstiges Sondergebiet „Solar/Photovoltaik“ festgesetzt werden.

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichtes, als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus.

Schutzgut

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Fläche

Zustand vor Überplanung; Inanspruchnahme bisheriger Wiesen- und Ackerflächen für sonstiges Sondergebiet 'Solar/Photovoltaik' sowie für SPE-Flächen; Grad und Dauer der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung

Boden

vorhandene Bodenverhältnisse; stoffliche Vorbelastungen durch Landwirtschaft; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Bodenfunktionen; Kompensationsmaßnahmen für Neuversiegelung (SPE-Flächen)

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)

Bestandserfassung; Grundwasserspiegel; Schutzgebiete; Vorbelastungen; Versickerung; Bewertung der Beeinträchtigung

Klima/Luft

Funktion, lokalklimatische Ausgangssituation; lufthygienische Vorbelastung; Einwirkung der Planung auf lokalklimatische Verhältnisse

Pflanzen/Biotope

vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen; Artenspektrum; Biotopausstattung; Bewertung der Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen (z.B. Hecken, Ackerbrachen)

Tiere

Artenausstattung (Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Brutvögel, Lebensräume und Bewertung dieser; Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Berücksichtigung (z.B. Neuschaffung von Lebensräumen durch Hecken, Frischwiesen, Ackerbrachen)

biologische Vielfalt

Darstellung und Bewertung der Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften, der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt; Erhalt/Steigerung der biologischen Vielfalt 

Landschaft/Ortsbild

Bestandserfassung (Relief, Vegetation, Nutzungen); Bewertung des Bestandes; Bewertung des Eingriffs; Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens (Heckenpflanzungen, Höhenbegrenzungen der baulichen Anlagen)

Schutzgut Mensch einschl. menschlicher Gesundheit

Bestandsanalyse Plangebiet und Umgebung; Vorbelastungen; öffentliche Nutzungsmöglichkeiten vor und nach Vorhabenrealisierung; Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit

Schutzgebiete, Kultur-/Sachgüter

Bestandsanalyse

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit dem Vorhabenträger.

Wirkungsprognose

Ursachen von erheblichen Beeinträchtigungen auf die zu untersuchenden Schutzgüter (Wirkfaktoren) und projektbezogene Auswirkungen

Wechselwirkungen

Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern

Gutachten

• Artenschutzfachbeitrag (AFB), Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Stand Oktober 2023 (im Umweltbericht integriert)

• Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, Nordsjö 11 S-92494 Sorsele, Schweden, Stand Oktober 2021

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Nord, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Süd, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 & 4 Abs. 1 BauGB (2023)

Hinweise zur/zum:

 Blendschutz

 Prüfung von Standortalternativen

 Bodenschutz

 Artenschutzfachbeitrag (AFB)

 besonderer Artenschutz, insbesondere Avifauna und Reptilien

 Formulierung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

 übergeordneten Landschaftsplanung

 Landschaftsbild und Naturhaushalt

 Festlegung von Überwachungsmaßnahmen

 Festsetzung und Gestaltung von Wildkorridoren

 Waldabstand

 Auswirkung auf das Mikroklima

Stellungnahmen aus der 1. formellen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 & 4 Abs. 2 BauGB (2023/24)

Hinweise zur/zum:

 Blendschutz

 Bodendenkmalschutz

 besonderen Artenschutz, insbesondere Avifauna und Reptilien

 Artenschutzfachbeitrag (AFB)

 übergeordneten Landschaftsplanung

 Landschaftsbild, insbesondere Sichtachsen und Naturhaushalt

 Festsetzung und Gestaltung von Wildkorridoren

 Waldabstand

 Prüfung von Standortalternativen

 Festlegung von Überwachungsmaßnahmen

 Formulierung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

 Biotopschutz

 Biodiversität

 Durchführung der Artenkartierung

 Boden- und Grundwasserschutz

 Auswirkung auf das Mikroklima

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ in der Gemeinde Temnitzquell (Stand Oktober 2025) liegen in der Zeit vom 07.04.2026 bis 08.05.2026 auch im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:

Erneute öffentliche Bekanntmachung der Wiederholung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell

Am 21.01.2026 hat das Amt Temnitz beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin den Genehmigungsantrag gestellt für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell, nachdem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.10.2025 der Feststellungsbeschluss gefasst wurde. Mit Schreiben vom 29.01.2026 teilte der Landkreis dem Amt Temnitz mit, dass im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 sowie der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis zum 05.01.2024 Verfahrensmängel vorliegen, die einer Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Der Verfahrensmangel besteht darin, dass das Gutachten "Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband", (PSCHORN 2021) als umweltrelevante Information nicht Bestandteil der Beteiligungsunterlagen war.

Der Verfahrensmangel macht die Neuformulierung der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Für die Wiederholung der vorgenannten Verfahrensschritte war keine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich, dieses erfolgt durch Verwaltungshandeln. Hierzu wurde im Amtsblatt Nr. 1 vom 25.02.2026 die Wiederholung der öffentlichen Planentwurfsauslegung bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 10.03.2026 erneut beteiligt. Da zu Beginn der Beteiligungswiederholung die umweltrelevanten Stellungnahmen nicht gesondert zur Einsicht standen, wurden diese nachträglich ergänzt. Die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird deshalb neu begonnen. Die erneute Offenlage vom 07.04.2026 bis zum 08.05.2026 ersetzt die im Amtsblatt Nr. 1/2026 bekanntgemachte Offenlage vom 09.03.2026 bis zum 10.04.2026.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Temnitzquell begründet sich in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell". Damit sich gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB später der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann, müssen die beiden Änderungsflächen der 3. Flächennutzungsplanänderung, die den Plangebieten des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ nahezu entsprechen und bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden, jeweils in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solarpark" geändert werden. 

Gegenüber dem Vorentwurf der 3. FNP-Änderung erfolgte eine geringfügige Verkleinerung des Geltungsbereiches der Änderungsfläche 1, da eine im Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ festgesetzte Landwirtschaftsfläche, die auch in der 3. FNP-Änderung weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, im Vorentwurf der 3. Änderung irrtümlich dem SO-Gebiet zugeschrieben wurde.

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichtes, als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus. Da auf der nachgeordneten Ebene der Bebauungsplanung bereits umfangreiche und detaillierte Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen vorgenommen wurden, wurde die Umweltprüfung zu den Auswirkungen der FNP-Änderung auf eine komprimierte bzw. zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen beschränkt.

Schutzgut

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Fläche

Zustand vor Überplanung; Inanspruchnahme bisheriger Wiesen- und Ackerflächen für sonstiges Sondergebiet 'Solar/Photovoltaik' sowie für SPE-Flächen; Grad und Dauer der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung

Boden

vorhandene Bodenverhältnisse; stoffliche Vorbelastungen durch Landwirtschaft; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Bodenfunktionen; Kompensationsmaßnahmen für Neuversiegelung (SPE-Flächen)

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)

Bestandserfassung; Grundwasserspiegel; Schutzgebiete; Vorbelastungen; Versickerung; Bewertung der Beeinträchtigung

Klima/Luft

Funktion, lokalklimatische Ausgangssituation; lufthygienische Vorbelastung; Einwirkung der Planung auf lokalklimatische Verhältnisse

Pflanzen/Biotope

vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen; Artenspektrum; Biotopausstattung; Bewertung der Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen (z.B. Hecken, Ackerbrachen)

Tiere

Artenausstattung (Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Brutvögel, Lebensräume und Bewertung dieser; Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Berücksichtigung (z.B. Neuschaffung von Lebensräumen durch Hecken, Frischwiesen, Ackerbrachen)

biologische Vielfalt

Darstellung und Bewertung der Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften, der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt; Erhalt/Steigerung der biologischen Vielfalt 

Landschaft/Ortsbild

Bestandserfassung (Relief, Vegetation, Nutzungen); Bewertung des Bestandes; Bewertung des Eingriffs; Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens (Heckenpflanzungen, Höhenbegrenzungen der baulichen Anlagen)

Schutzgut Mensch einschl. menschlicher Gesundheit

Bestandsanalyse Plangebiet und Umgebung; Vorbelastungen; öffentliche Nutzungsmöglichkeiten vor und nach Vorhabenrealisierung; Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit

Schutzgebiete, Kultur-/Sachgüter

Bestandsanalyse

Gutachten  

• Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, Nordsjö 11 S-92494 Sorsele, Schweden, Stand Oktober 2021

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Nord, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Süd, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 & 4 Abs. 1 BauGB (2023)

Hinweise zur/zum:

  • Blendschutz

  • Prüfung von Standortalternativen

  • Bodenschutz

  • Artenschutzfachbeitrag (AFB)

  • besonderer Artenschutz, insbesondere Avifauna und Reptilien

  • Formulierung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • übergeordneten Landschaftsplanung

  • Landschaftsbild und Naturhaushalt

  • Festlegung von Überwachungsmaßnahmen

  • Festsetzung und Gestaltung von Wildkorridoren

  • Waldabstand

  • Auswirkung auf das Mikroklima

Stellungnahmen aus der 1. formellen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 & 4 Abs. 2 BauGB (2023/24)

Hinweise zur/zum:

  • Blendschutz

  • Bodendenkmalschutz

  • besonderen Artenschutz, insbesondere Avifauna und Reptilien

  • Artenschutzfachbeitrag (AFB)

  • übergeordneten Landschaftsplanung

  • Fehlen des faunistischen Gutachtens

  • Landschaftsbild, insbesondere Sichtachsen und Naturhaushalt

  • Festsetzung und Gestaltung von Wildkorridoren

  • Waldabstand

  • Prüfung von Standortalternativen

  • Festlegung von Überwachungsmaßnahmen

  • Formulierung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

  • Biotopschutz

  • Biodiversität

  • Durchführung der Artenkartierung

  • Boden- und Grundwasserschutz

  • Auswirkung auf das Mikroklima

Die Unterlagen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand August 2025) liegen in der Zeit vom 07.04.2026 bis 08.05.2026 auch im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die im Entwurf der Begründung als verwendete Dokumente genannten Gutachten, die für das parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ der Gemeinde Temnitzquell erarbeitet wurden, liegen parallel zur Einsichtnahme aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:

Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell

Am 21.01.2026 hat das Amt Temnitz beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin den Genehmigungsantrag gestellt für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell, nachdem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.10.2025 der Feststellungsbeschluss gefasst wurde. Mit Schreiben vom 29.01.2026 teilte der Landkreis dem Amt Temnitz mit, dass im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 sowie der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis zum 05.01.2024 Verfahrensmängel vorliegen, die einer Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Der Verfahrensmangel besteht darin, dass das Gutachten "Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband", (PSCHORN 2021) als umweltrelevante Information nicht Bestandteil der Beteiligungsunterlagen war.

Der Verfahrensmangel macht die Neuformulierung der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Für die Wiederholung der vorgenannten Verfahrensschritte war keine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich. Dieses erfolgt durch Verwaltungshandeln, indem im Amtsblatt Nr. 1 vom 25.02.2026 die Wiederholung der öffentlichen Planentwurfsauslegung bekanntgemacht wird, bzw. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Mit der Wiederholung dieses Verfahrensschrittes soll der vorgenannte Verfahrensfehler ausgeräumt werden.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Temnitzquell begründet sich in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell". Damit sich gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB später der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann, müssen die beiden Änderungsflächen der 3. Flächennutzungsplanänderung, die den Plangebieten des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ nahezu entsprechen und bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden, jeweils in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Solarpark" geändert werden. 

Gegenüber dem Vorentwurf der 3. FNP-Änderung erfolgte eine geringfügige Verkleinerung des Geltungsbereiches der Änderungsfläche 1, da eine im Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ festgesetzte Landwirtschaftsfläche, die auch in der 3. FNP-Änderung weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, im Vorentwurf der 3. Änderung irrtümlich dem SO-Gebiet zugeschrieben wurde.

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichtes zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus. Da auf der nachgeordneten Ebene der Bebauungsplanung bereits umfangreiche und detaillierte Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen vorgenommen wurden, wurde die Umweltprüfung zu den Auswirkungen der FNP-Änderung auf eine komprimierte bzw. zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen beschränkt.

Schutzgut

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Fläche

Zustand vor Überplanung; Inanspruchnahme bisheriger Wiesen- und Ackerflächen für sonstiges Sondergebiet 'Solar/Photovoltaik' sowie für SPE-Flächen; Grad und Dauer der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung

Boden

vorhandene Bodenverhältnisse; stoffliche Vorbelastungen durch Landwirtschaft; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Bodenfunktionen; Kompensationsmaßnahmen für Neuversiegelung (SPE-Flächen)

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)

Bestandserfassung; Grundwasserspiegel; Schutzgebiete; Vorbelastungen; Versickerung; Bewertung der Beeinträchtigung

Klima/Luft

Funktion, lokalklimatische Ausgangssituation; lufthygienische Vorbelastung; Einwirkung der Planung auf lokalklimatische Verhältnisse

Pflanzen/Biotope

vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen; Artenspektrum; Biotopausstattung; Bewertung der Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen (z.B. Hecken, Ackerbrachen)

Tiere

Artenausstattung (Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Brutvögel, Lebensräume und Bewertung dieser; Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Berücksichtigung (z.B. Neuschaffung von Lebensräumen durch Hecken, Frischwiesen, Ackerbrachen)

biologische Vielfalt

Darstellung und Bewertung der Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften, der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt; Erhalt/Steigerung der biologischen Vielfalt 

Landschaft/Ortsbild

Bestandserfassung (Relief, Vegetation, Nutzungen); Bewertung des Bestandes; Bewertung des Eingriffs; Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens (Heckenpflanzungen, Höhenbegrenzungen der baulichen Anlagen)

Schutzgut Mensch einschl. menschlicher Gesundheit

Bestandsanalyse Plangebiet und Umgebung; Vorbelastungen; öffentliche Nutzungsmöglichkeiten vor und nach Vorhabenrealisierung; Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit

Schutzgebiete, Kultur-/Sachgüter

Bestandsanalyse

Gutachten  

• Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, Nordsjö 11 S-92494 Sorsele, Schweden, Stand Oktober 2021

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Nord, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Süd, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

Die Unterlagen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand August 2025) liegen auch in der Zeit vom 09.03.2026 bis 10.04.2026 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die im Entwurf der Begründung als verwendete Dokumente genannten Gutachten, die für das parallel in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren Temnitzquell Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ erarbeitet wurden, liegen parallel zur Einsichtnahme aus.

 

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:

 

Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ der Gemeinde Temnitzquell

Am 21.01.2026 hat das Amt Temnitz beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin den Genehmigungsantrag gestellt für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Temnitzquell, nachdem in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.10.2025 der Feststellungsbeschluss gefasst wurde. Mit Schreiben vom 29.01.2026 teilte der Landkreis dem Amt Temnitz mit, dass im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024 sowie der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis zum 05.01.2024 Verfahrensmängel vorliegen, die einer Genehmigungsfähigkeit des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Der Verfahrensmangel besteht darin, dass das Gutachten "Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband", (PSCHORN 2021) als umweltrelevante Information nicht Bestandteil der Beteiligungsunterlagen war.

Im Zuge dessen wurde erkannt, dass für die formelle Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im parallelen Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 2 "Bürgersolarpark Temnitzquell" der Gemeinde Temnitzquell der gleiche Verfahrensmangel vorliegt.

Der Verfahrensmangel macht die Neuformulierung der öffentlichen Bekanntmachung sowie die Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. Für die Wiederholung der vorgenannten Verfahrensschritte war keine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich. Dieses erfolgt durch Verwaltungshandeln, indem im Amtsblatt Nr. 1 vom 25.02.2026 die Wiederholung der öffentlichen Planentwurfsauslegung bekanntgemacht wird, bzw. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden. Mit der Wiederholung dieses Verfahrensschrittes soll der vorgenannte Verfahrensfehler ausgeräumt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen. Der Teilgeltungsbereich Nord befindet sich nordwestlich der Ortslage von Rägelin, südwestlich der Landestraße 18, nordöstlich der Waldflächen des Darsikower Forstes und nördlich des Verbindungsweges Rägelin – Darsikow. Der Teilgeltungsbereich Süd befindet sich nordwestlich der Ortslage von Netzeband und westlich der Bahnstrecke Neuruppin – Wittenberge. Im Westen grenzt der südliche Teilgeltungsbereich „Netzeband“ an die Bundesautobahn A 24, nördlich grenzt der Darsikower Forst an das Plangebiet. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ soll als Planungsziel verbindliches Baurecht zur Realisierung zweier Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlage) nordwestlich von Rägelin und Netzeband geschaffen werden. Die Plangebiete sind zusammen ca. 129,5 ha groß, wovon ca. 117,5 ha als sonstiges Sondergebiet „Solar/Photovoltaik“ festgesetzt werden.

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichtes zu nachfolgenden Themen verfügbar und liegen mit aus.

Schutzgut

Verfügbare umweltbezogene Informationen 

Fläche

Zustand vor Überplanung; Inanspruchnahme bisheriger Wiesen- und Ackerflächen für sonstiges Sondergebiet 'Solar/Photovoltaik' sowie für SPE-Flächen; Grad und Dauer der Flächeninanspruchnahme und der Versiegelung

Boden

vorhandene Bodenverhältnisse; stoffliche Vorbelastungen durch Landwirtschaft; vorhandene und künftige Bodenversiegelungen; Bodenfunktionen; Kompensationsmaßnahmen für Neuversiegelung (SPE-Flächen)

Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)

Bestandserfassung; Grundwasserspiegel; Schutzgebiete; Vorbelastungen; Versickerung; Bewertung der Beeinträchtigung

Klima/Luft

Funktion, lokalklimatische Ausgangssituation; lufthygienische Vorbelastung; Einwirkung der Planung auf lokalklimatische Verhältnisse

Pflanzen/Biotope

vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen; Artenspektrum; Biotopausstattung; Bewertung der Eingriffe, Kompensationsmaßnahmen (z.B. Hecken, Ackerbrachen)

Tiere

Artenausstattung (Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Brutvögel, Lebensräume und Bewertung dieser; Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Berücksichtigung (z.B. Neuschaffung von Lebensräumen durch Hecken, Frischwiesen, Ackerbrachen)

biologische Vielfalt

Darstellung und Bewertung der Vielfalt an Ökosystem bzw. Lebensgemeinschaften, Lebensräumen und Landschaften, der Artenvielfalt und der genetischen Vielfalt; Erhalt/Steigerung der biologischen Vielfalt 

Landschaft/Ortsbild

Bestandserfassung (Relief, Vegetation, Nutzungen); Bewertung des Bestandes; Bewertung des Eingriffs; Maßnahmen zur Einbindung des Vorhabens (Heckenpflanzungen, Höhenbegrenzungen der baulichen Anlagen)

Schutzgut Mensch einschl. menschlicher Gesundheit

Bestandsanalyse Plangebiet und Umgebung; Vorbelastungen; öffentliche Nutzungsmöglichkeiten vor und nach Vorhabenrealisierung; Auswirkungen der Planung auf menschliche Gesundheit

Schutzgebiete, Kultur-/Sachgüter

Bestandsanalyse

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan und für vertragliche Regelungen mit dem Vorhabenträger.

Wirkungsprognose

Ursachen von erheblichen Beeinträchtigungen auf die zu untersuchenden Schutzgüter (Wirkfaktoren) und projektbezogene Auswirkungen

Wechselwirkungen

Aussagen zu Wechselbeziehungen und –wirkungen zwischen den Schutzgütern

Gutachten

• Artenschutzfachbeitrag (AFB), Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Stand Oktober 2023 (im Umweltbericht integriert)

• Faunistische Sonderuntersuchung zu den geplanten Photovoltaikanlagen bei Rägelin und Netzeband, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, Nordsjö 11 S-92494 Sorsele, Schweden, Stand Oktober 2021

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Nord, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

• Blendgutachten für eine PV-Anlage auf dem Gelände „Bürgersolarpark Temnitzquell“, Teilbereich Süd, Solarpraxis Engineering GmbH, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin, Stand Juli 2023

Die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Bürgersolarpark Temnitzquell“ in der Gemeinde Temnitzquell (Stand Oktober 2025) liegen auch in der Zeit vom 09.03.2026 bis 10.04.2026 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:

 


 


Rechtswirksame Bauleitpläne

Hier können Sie rechtswirksame Bauleitplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz einsehen. Die dort angezeigten Pläne dienen lediglich als Informationsgrundlage.

Zukunft Temnitz

Fitness-Studio Natur

Esta Mia

 

Temnitzpark

Temnitzer-Heide-Lauf

Maerker Amt Temnitz

Temnitzschreiber

Temnitzpfade

Freiwillige Feuerwehr

 

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