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Bauleitpläne in der Offenlage

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ der Gemeinde Märkisch Linden


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in ihrer Sitzung am 26.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ in der Gemeinde Märkisch Linden beschlossen.

Die Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ vom September 2025 mit Begründung und Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden auf ihrer Sitzung am 22. September 2025 gebilligt und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet sowie in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht, durchzuführen.
 

Das Plangebiet befindet sich auf einer Fläche nördlich der Raststätte Walsleben Ost zwischen der Autobahn A 24 und der Bahnstrecke Kremmen – Wittstock/Dosse. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48 und 49 der Flur 4 in der Gemarkung Darritz-Wahlendorf, sowie die angrenzenden Teilflächen der Flurstücke 32/3, 33/3 und 300 der Flur 4 der Gemarkung Darritz-Wahlendorf und hat insgesamt eine Größe von rund 48 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen, die im Nordosten von der Bahnlinie und zu allen übrigen Seiten von Wald abgegrenzt werden. Die Fläche wird über den Weg Zum Wasserwerk, welcher an die Kreisstraße Neuruppiner Straße anbindet, erschlossen.


Innerhalb des Geltungsbereichs soll auf einer Fläche von ca. 35 ha ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ als Aufstellbereich für Solarmodule festgesetzt werden. Eingriffe in den angrenzenden Wald und seine Randstrukturen sind nicht vorgesehen. An den östlichen, südlichen und westlichen Rändern des geplanten Sondergebietes werden private Grünflächen als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt, um die Randstrukturen zu erhalten und zu entwickeln und entlang der Bahnlinie darüber hinaus eine Eingrünung der Photovoltaikanlage zu erreichen. Die Flächen nördlich des geplanten Sondergebietes werden als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt, so dass die bisherige Nutzung als Wildacker gesichert wird.


Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ liegen auch in der Zeit vom Montag, den 10.11.2025 bis Freitag, den 12.12.2025 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.


Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

•    Planzeichnung
•    Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht und textlichen Festsetzungen
•    Bestandskarte zum Umweltbericht
•    Faunistische Kartierungen 2025
•    Informationspflichten nach DSGVO
•    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt für das Amt Temnitz (Erscheinungstermin 29.10.2025)


Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Tel.: 033920 675-31
E-Mail an:
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkisch Linden im Bereich nördlich der Autobahnraststätte Walsleben Ost und der Straße Zum Wasserwerk

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.09.2025 den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Märkisch Linden (Stand September 2025) gebilligt. Darüber hinaus wurde beschlossen die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkisch Linden hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet sowie in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen durchzuführen.

Die Änderungsfläche befindet sich nördlich der Autobahnraststätte Walsleben Ost auf der Flur 4 in der Gemarkung Darritz-Wahlendorf mit einer Größe von insgesamt rund 66,7 ha. Es handelt sich um landwirtschaftliche Flächen zwischen der Autobahn A 24 und der Bahnlinie Neuruppin - Wittstock, die im Nordosten von der Bahnlinie und zu allen übrigen Seiten von Wald abgegrenzt werden. Die Fläche wird über den Weg Zum Wasserwerk, welcher an die Kreisstraße Neuruppiner Straße anbindet, erschlossen.

Planungsziel der 4. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Speicheroption zu schaffen und bauleitplanerisch vorzubereiten. Um diese Planung realisieren zu können, ist am 26.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ in der Gemeinde Märkisch Linden beschlossen worden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen sich jedoch nicht aus der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft des bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickeln.

Aus diesem Grund ist in einem Parallelverfahren die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkisch Linden durchzuführen, um im Rahmen der Änderungsplanung entsprechend den Planungszielen des Bebauungsplanes Darritz-Wahlendorf Nr. 1 „Solarpark Bahnschlag“ hier künftig ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solar“ darzustellen.

Die Unterlagen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Märkisch Linden liegen auch in der Zeit vom Montag, den 10.11.2025 bis Freitag, den 12.12.2025 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:
Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31
E-Mail an:
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der Außenbereichssatzung Darsikow im Ortsteil Rägelin-Darsikow der Gemeinde Temnitzquell
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell hat in ihrer Sitzung am 15.09.2025 den Entwurf der Außenbereichssatzung Darsikow (Stand Juli 2025) beschlossen sowie den Entwurf der Begründung (Stand Juli 2025) gebilligt. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Temnitzquell die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Der 1,52 ha große Geltungsbereich der Außenbereichssatzung befindet sich in der Flur 7 in der Gemarkung Rägelin.

Als Planungsziel ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den baulichen Bestand mit vorhandener Wohnnutzung der im Außenbereich gelegenen Ortslage Darsikow formuliert. Eine bauliche flächenhafte Erweiterung der Ortslage Darsikow wird mit Aufstellung der Außenbereichssatzung Darsikow nicht angestrebt, jedoch sollen einfache An- und Umbauten, aber auch Ersatzneubauten, Sanierungsmaßnahmen sowie die Möglichkeit der Umnutzung ehemaliger Wirtschaftsgebäude zum Wohnen ermöglicht werden.

Die Unterlagen der Außenbereichssatzung liegen auch in der Zeit vom Montag, den 10.11.2025 bis Freitag, den 12.12.2025 im Amt Temnitz, Zimmer 107, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Datei einsehen bzw. herunterladen:

 

Ihre Ansprechpartnerin in der Amtsverwaltung ist Frau Helling mit folgenden Kontaktdaten:

Amt Temnitz

Bergstraße 2

16818 Walsleben

Tel.: 033920 675-31

E-Mail an:


Rechtswirksame Bauleitpläne

Hier können Sie rechtswirksame Bauleitplanungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Temnitz einsehen. Die dort angezeigten Pläne dienen lediglich als Informationsgrundlage.

Zukunft Temnitz

Fitness-Studio Natur

Esta Mia

 

Temnitzpark

Temnitzer-Heide-Lauf

Maerker Amt Temnitz

Temnitzschreiber

Temnitzpfade

Freiwillige Feuerwehr

 

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