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Einzugsermächtigung

Beschreibung


Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen und den Belastungsbetrag mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutschreiben lassen.

 

Rechtsgrundlagen

Formulare

Zukunft Temnitz

Fitness-Studio Natur

Esta Mia

 

Temnitzpark

Temnitzer-Heide-Lauf

Maerker Amt Temnitz

Temnitzschreiber

Temnitzpfade

Freiwillige Feuerwehr

 

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