Kindertagesstätten
Kindertagesstätten, Aufnahmeantrag
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 675 32
E-Mail:
Kurzinformationen
Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Kindertagesbetreuung dient der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsangebotes ist die Feststellung des Rechts-anspruches durch das Jugend- und Betreuungsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. Die Anmeldung für die Beanspruchung eines Platzes erfolgt im Amt Temnitz. Die Eltern schließen mit dem Amt Temnitz einen Betreuungsvertrag zur Nutzung eines kommunalen Kinderbetreuungsplatzes ab. Die Neuaufnahme eines Kindes erfolgt, sofern die Anmeldung und Rechtsanspruchsprüfung vorliegt und freie Betreuungskapazitäten zur Verfügung stehen.
Das Amt Temnitz bietet Ihnen in folgenden Kindertagesstätten Betreuungsplätze an:
Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Dabergotz
Kindertagesstätte „Wilde Wiese“ in Kränzlin
Kindertagesstätte „Entdeckerland“ in Rägelin
Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in Walsleben
Kindertagesstätte „Wiesenzwerge“ in Wildberg
Rechtsgrundlagen
Benutzungs- und Kostenbeitragssatzung für die kommunale Kindertagesbetreuung im Amt Temnitz
hier: Anlagen 1 bis 3 der Satzung
Notwendige Unterlagen
Einkommensnachweis gemäß § 5 Abs. 5, 6 Kita-Satzung
Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruchs der Betreuungszeit in einer Kita bzw. Tagespflege
Angaben der Erziehungsberechtigten zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse
Attest zur Aufnahme in Kindertagesstätten vom Arzt. Dieses Attest darf höchstens 7 Tage, bevor das Kind in die Kindertagesstätte geht, vom Arzt ausgefüllt werden.
Bearbeitungszeit
Nach vollständiger Abgabe aller Unterlagen ca. 2 Wochen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Kita-Satzung des Amtes Temnitz und sind abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder in der Familie, vom Einkommen der Eltern, vom Einkommen der Erziehungsberechtigten oder sonstigen fürsorgeberechtigten Personen sowie vom benötigten Betreuungsumfang.
Hinweise
Der Aufnahmeantrag kann frühestens mit Geburt des Kindes gestellt werden, spätestens jedoch 3 Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn. Der Antrag sollte von beiden sorgeberechtigten Personen unterschrieben sein.
In den Ferienzeiten (Sommer/Jahreswechsel) haben die Einrichtungen Schließzeiten, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Das Amt Temnitz stellt sicher, dass die Kinder in einer anderen Einrichtung des Amtes Temnitz bei Bedarf betreut werden.











