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Negativattest nach Baugesetzbuch

Kontaktdaten

 

Amt Temnitz
Bau, Gebäude und Liegenschaften, Bauleitplanung, Wohnungsverwaltung
Mary-Ellen Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 675 63
E-Mail:

 

Kurzinformationen

 

Zeugnis nach § 28 (1) Baugesetzbuch - Erteilung eines Negativattestes

 

Besteht ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts. Das Zeugnis wird bei der Gemeinde, in der das jeweilige Grundstückt liegt, durch den Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat.

 

Die Gemeinde, vertreten durch das Amt Temnitz, hat zwei Monate Zeit, ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht auszuüben.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • schriftlicher Antrag eines Notars auf Erteilung des Negativattests

  • Kaufvertrag (auch auszugsweise möglich)

Bearbeitungszeit


in der Regel 2 Wochen (maximal 2 Monate)

 

Gebühren

 

Einmalgebühr von 25,00 Euro

 

Hinweise

 

Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen wurde.

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