Hundesteuer
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Finanzbuchhaltung und örtlicher Brandschutz
Lucie Striekert
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: (033920) 675 21
E-Mail:
Kurzinformationen
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzungen der Gemeinden des Amtes Temnitz erhoben. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, also jeder, der einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat. Dabei ist es zweitrangig, wer tatsächlicher Eigentümer des Hundes ist. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde
Notwendige Unterlagen
formgebundener Antrag, eigenhändig unterschrieben - zum Antrag
Personalausweis
bei Zuzug Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde
Bearbeitungszeit
Zu den Sprechzeiten sofort, auf schriftlichen Antrag ca. 1 Woche.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Des Monats, in dem ein Hund in einem Haushalt oder Betrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Auf Antrag kann für bestimmte Hunde eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.











