Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften
Kontaktdaten
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail:
Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32
Kurzinformationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Für die Beglaubigung von Schriftstücken müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)
Originale der Schriftstücke
Gebühren
gemäß Gebührensatzung des Amtes Temnitz
Zahlung per EC-Karte möglich
Hinweise
Beglaubigt werden Kopien von:
Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)
SV-Büchern
Schwerbehindertenausweisen
Zivildienstbescheinigungen
Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
Unterschriften zur Vorlage bei Behörden
(einschließlich Unterschriften in/für ausgewählte(n) Patientenverfügungen)
Nicht beglaubigt werden:
Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Innenministerium des für den Bürger zuständigen Bundeslandes)
Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat)
Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
Führerscheine
Fahrzeugpapiere
Jagdscheine
Fischereischeine
Handwerkskarten
Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
Wehrdienst-Bescheinigungen
Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
zivilrechtliche Verträge
Kopien von Negativen
Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien
Geburtsurkunden können nur in dem Standesamt erneut ausgestellt werden, in welchem die Erstbeurkundung vorgenommen wurde und dürfen von keiner
anderen behörde beglaubigt werden.
Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden











