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Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften

Kontaktdaten

 

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Darline Behnke
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 35
E-Mail:

 

Amt Temnitz
Kinder und Jugend, Melde- und Personenstandswesen, Ordnung und Sicherheit
Katrin Pein
Bergstraße 2
16818 Walsleben
Telefon: 033920 675 32

 

Kurzinformationen

 

Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

 

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.

 

Für die Beglaubigung von Schriftstücken müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)

  • Originale der Schriftstücke

Gebühren

 

gemäß Gebührensatzung des Amtes Temnitz

 

Zahlung per EC-Karte möglich

 

Hinweise

 

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen

  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen (zur Vorlage bei einer Behörde)

  • SV-Büchern

  • Schwerbehindertenausweisen

  • Zivildienstbescheinigungen

  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland   

  • Unterschriften zur Vorlage bei Behörden

  • (einschließlich Unterschriften in/für ausgewählte(n) Patientenverfügungen)

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)

  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Innenministerium des für den Bürger zuständigen Bundeslandes)

  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat)

  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)

  • Führerscheine

  • Fahrzeugpapiere

  • Jagdscheine

  • Fischereischeine

  • Handwerkskarten

  • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)

  • Wehrdienst-Bescheinigungen

  • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)

  • zivilrechtliche Verträge

  • Kopien von Negativen

  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien

  • Geburtsurkunden können nur in dem Standesamt erneut ausgestellt werden, in welchem die Erstbeurkundung vorgenommen wurde und dürfen von keiner

    anderen behörde beglaubigt werden.

  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

  • Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden

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